Aufstellen & Inbetriebnahme
Arbeitsanweisung
Aufstellen und Inbetriebnahme einer Hüpfburg nach DIN EN 14960
1. Zweck
Diese Arbeitsanweisung beschreibt das sichere Aufstellen, Sichern, Betreiben und den Abbau einer Hüpfburg im gewerblichen Einsatz gemäß DIN EN 14960 sowie den Herstellerangaben.
2. Verantwortlichkeit
Der Auf- und Abbau darf ausschließlich durch eingewiesenes Personal erfolgen. Die verantwortliche Aufsichtsperson hat die ordnungsgemäße Aufstellung sowie den sicheren Betrieb vor der Freigabe zu kontrollieren.
3. Persönliche Schutzausrüstung
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Sicherheitsschuhe
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Schutzhandschuhe
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Wetterangepasste Arbeitskleidung
4. Benötigte Arbeitsmittel
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Hüpfburg
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Original-Gebläse des Herstellers
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Erdanker oder zugelassene Ballastgewichte
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Hammer zum Einschlagen der Erdanker
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Verlängerungsleitungen für den Außenbereich (IP44 oder höher)
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Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI/RCD ≤ 30 mA)
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Absperrmaterial
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Windmessgerät (Empfehlung)
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Betriebsanleitung des Herstellers
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Prüfnachweise der Hüpfburg
Arbeitsablauf
1. Standort prüfen
Vor dem Aufbau ist sicherzustellen:
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Tragfähiger, ebener Untergrund.
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Keine Steine, Äste, Glas oder scharfen Gegenstände.
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Ausreichender Sicherheitsbereich um die Hüpfburg.
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Keine Stromleitungen, Äste oder Hindernisse über der Hüpfburg.
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Rettungswege dürfen nicht beeinträchtigt werden.
2. Wetterbedingungen kontrollieren
Vor und während des Betriebes sind die Wetterbedingungen zu überwachen.
Der Aufbau und Betrieb sind unzulässig bei:
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Windgeschwindigkeit über 38 km/h (Windstärke 5 Beaufort) oder dem vom Hersteller vorgegebenen Grenzwert.
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Gewitter.
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Starkregen.
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Hagel.
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Sturmwarnungen.
Bei Erreichen des Grenzwertes ist die Hüpfburg sofort außer Betrieb zu nehmen.
3. Hüpfburg auslegen
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Schutzplane auslegen (falls erforderlich).
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Hüpfburg vollständig ausrollen.
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Falten beseitigen.
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Gebläserohr anschließen.
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Reißverschlüsse gemäß Herstellerangaben schließen.
4. Gebläse anschließen
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Nur das vom Hersteller freigegebene Gebläse verwenden.
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Elektrische Anlage auf Beschädigungen kontrollieren.
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Anschluss ausschließlich über FI/RCD ≤ 30 mA.
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Kabel gegen Stolpern sichern.
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Gebläse gegen Umkippen sichern.
5. Aufblasen
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Gebläse einschalten.
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Vollständiges Aufrichten abwarten.
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Kontrolle auf ausreichenden Luftdruck.
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Kontrolle aller Nähte und Luftkammern.
6. Verankerung
Die Hüpfburg ist entsprechend der Herstellerangaben zu verankern.
Dabei gilt:
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Alle vorhandenen Verankerungspunkte müssen genutzt werden.
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Erdanker vollständig einschlagen.
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Alternativ zugelassene Ballastgewichte verwenden.
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Spanngurte straff befestigen.
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Keine beschädigten Gurte verwenden.
Vor Freigabe ist jede Verankerung auf festen Sitz zu kontrollieren.
7. Sicherheitskontrolle vor Freigabe
Folgende Punkte sind zu dokumentieren:
☐ Hüpfburg unbeschädigt
☐ Gebläse funktionsfähig
☐ FI-Schutz vorhanden
☐ Kabel ordnungsgemäß verlegt
☐ Alle Verankerungen befestigt
☐ Sicherheitsabstände eingehalten
☐ Windgeschwindigkeit geprüft
☐ Notausgänge frei
☐ Fallschutzbereich frei
☐ Aufsichtsperson eingewiesen
Erst nach erfolgreicher Kontrolle darf die Anlage freigegeben werden.
Betrieb
Während des Betriebes ist Folgendes sicherzustellen:
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Permanente Beaufsichtigung.
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Einhaltung der maximalen Benutzerzahl.
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Einhaltung der Alters- und Größenbeschränkungen.
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Schuhe ausziehen.
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Keine scharfen Gegenstände.
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Kein Essen oder Trinken.
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Kein Klettern auf Seitenwänden.
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Keine Saltos oder gefährlichen Sprünge.
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Benutzer nach Größe möglichst trennen.
Bei Gefahr ist die Anlage sofort zu räumen.
Außerbetriebnahme
Bei folgenden Ereignissen ist der Betrieb sofort einzustellen:
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Wind über Grenzwert.
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Gewitter.
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Beschädigung der Hüpfburg.
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Ausfall des Gebläses.
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Stromausfall.
Benutzer sofort aus der Hüpfburg führen.
Abbau
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Benutzer entfernen.
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Strom abschalten.
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Gebläse trennen.
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Luft vollständig entweichen lassen.
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Verankerungen entfernen.
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Hüpfburg reinigen.
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Auf Beschädigungen kontrollieren.
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Trocken zusammenlegen.
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Ordnungsgemäß lagern.
Dokumentation
Vor jedem Einsatz sind folgende Nachweise zu führen:
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Sichtprüfung durchgeführt.
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Wetterkontrolle durchgeführt.
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Verankerung kontrolliert.
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Gebläse geprüft.
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Elektrische Betriebsmittel geprüft.
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Beschädigungen dokumentiert.
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Wartungsbedarf gemeldet.
Alle Prüfungen sind im Betriebs- oder Prüfbuch zu dokumentieren.
Rechtsgrundlagen
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DIN EN 14960 (Aufblasbare Spielgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren)
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
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DGUV Regel 100-500 (soweit anwendbar)
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Herstellerangaben der jeweiligen Hüpfburg